FAQ
Allgemeines rund um die Aktion
Wer steckt hinter der Aktion?
Hinter dieser tollen Aktion steht die SozialstiftungNRW, die seit 1974 mit den Sozialverbänden, auch bekannt als "Freie Wohlfahrtspflege", Hand in Hand arbeitet. Vielleicht kennst Du die Stiftung noch unter ihrem alten Namen "Stiftung Wohlfahrtspflege NRW". Ziel ist es, das Leben von Menschen in Nordrhein-Westfalen, besonders von denen, die Unterstützung benötigen oder in Not sind, zu verbessern. Zu ihrem 50. Geburtstag legt die Stiftung mit einem Sonderprogramm im Sommer besonders den Fokus auf benachteiligte Kinder und Jugendliche. Es werden bis zu 5 Millionen Euro bereitgestellt, damit Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen ihre Träume und Projekte realisieren können. Das ist eine Einladung zum Mitmachen und Feiern – genau für die Menschen, für die die Stiftung gegründet wurde. Das kann jedoch nur gelingen, wenn möglichst viele mitmachen. Um dies zu erreichen, unterstützt die Aktion Lichtblicke e.V. das Programm.
Wie immer braucht es Menschen, die mit anpacken und das Vorhaben in die Tat umsetzen. Dies übernimmt für das Sonderprogramm der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe. Wenn Du also Mails zu Deinem Projekt erhältst, wurden diese aus Münster von den Kolleg*innen des DRK versendet. Diese sprechen sich regelmäßig mit den Mitarbeitenden der SozialstiftungNRW sowie der Aktion Lichtblicke e.V. ab und arbeiten Hand in Hand.
Was ist das Ziel dieser Aktion? Worum geht es ?
Wir möchten Kindern und Jugendlichen, die es nicht leicht haben, einen richtig tollen Sommer ermöglichen. Egal ob Du Ärger zu Hause hast, Stress in der Schule oder Dich einfach oft außen vor fühlst – diese Aktion ist hier, um Dir zu zeigen, wie viel Power in Dir steckt. Mit ein bisschen Hilfe und den richtigen Leuten um Dich herum, kannst Du wirklich was bewegen. Wir möchten Deine Ideen hören und unterstützen! Hast Du ein Projekt im Kopf, das Dir und anderen hilft? Wir sind da, um diese Ideen Wirklichkeit werden zu lassen. Es ist Deine Chance, zu zeigen, dass jede*r von uns etwas Besonderes ist und gemeinsam können wir eine Menge erreichen.
Was genau wird gefördert?
Egal ob Du den Platz, an dem Du und deine Freunde regelmäßig abhängen, aufhübschen willst, ein fettes Nachbarschaftsfest schmeißen oder vielleicht sogar einen Ausflug organisieren und das Meer, Schlösser und Burgen oder Berge entdecken möchtest – wir unterstützen Deine Ideen. Lies dazu am besten einmal den Förderaufruf. Die folgenden Beispiele geben Dir außerdem ein konkretes Bild über mögliche Projekte:
Für den Kiez:
Verbesserungen im Wohnviertel, wie neue Spiel- und Chill-Ecken oder das Aufmöbeln von Treffpunkten.
Action und Abenteuer:
Von Erkundungstouren in der Stadt bis zu sportlichen Herausforderungen – lass uns was bewegen!
Lernen und Helfen:
Bist Du gut darin, anderen etwas beizubringen oder zusammen zu kochen? Mach ein Projekt draus!
Kunst und Kultur:
Ob Graffiti, Musik, Theater oder Poetry – wenn Du kreativ bist, helfen wir Dir, Dein Ding durchzuziehen.
Laut Förderaufruf sollen die Projekte insbesondere Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und Umfeldbedingungen zu Gute kommen. Muss ich das nachweisen?
Es ist lediglich erforderlich, die Situation der Zielgruppe zu beschreiben. Formale Nachweise sind nicht notwendig.
Werden auch Ferienlager oder Freizeiten gefördert?
Ferienfreizeiten werden nicht gefördert. In der Regel gelten Freizeiten, die drei zusammenhängende Übernachtungen überschreiten, als Ferienfreizeit. Du kannst für diese stattdessen Unterstützung aus dem Landesjugendförderplan erhalten.
Ist es egal, wann das Projekt stattfindet?
Du bist flexibel, aber wir wollen Deine Projektidee auf keinen Fall auf die lange Bank schieben. Deshalb muss Dein Projekt spätestens mit dem Ende der NRW-Herbstferien am 26.Oktober 2024 abgeschlossen sein.
Bekommen wir die kompletten Projektkosten geschenkt?
Ja, wir tragen bis zu 100% der Kosten. Alle weiteren Informationen dazu findest Du im Bereich "Bewerbung um eine Projektförderung". Beachte außerdem, dass wir sichergehen wollen, dass unser Geld auch wirklich Eurem Projekt zu Gute kommt, daher müsst Ihr uns nachher z.B. die Rechnungen zusenden. Was genau Ihr uns nachweisen müsst und wie das geht, beantworten wir Dir im Abschnitt "Abschluss des Projektes".
Was muss ich machen, damit Ihr unser Projekt fördert?
Du musst über unser Portal einen Antrag stellen. Das geht komplett digital. Jedoch kannst Du nicht als Einzelperson einen Antrag stellen, sondern dies muss im Namen eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH erfolgen. Frag am besten bei Deinem Jugendtreff oder Verein nach und erzähle ihnen von Deiner Idee. Beachte außerdem unseren Hinweis unter "Wer darf einen Antrag stellen?".
Bewerbung um eine Projektförderung
Wer darf einen Antrag stellen?
Alle Organsationen, die der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW angehören oder Mitglied eines solchen sind bzw. dem angeschlossen sind, dürfen einen Antrag stellen. Das klingt jetzt ganz schön kompliziert. Schau am besten einfach, ob Du in den Räumen von Deinem Treff oder Verein eins der folgenden Logos entdecken kannst:
Falls nicht, lies direkt unsere Antwort zu der nächsten Frage.
Kann ich auch dann einen Antrag stellen, wenn meine Organisation nicht Teil der Freien Wohlfahrtspflege ist?
Wichtiger Hinweis: Da das Ende der Antragsfrist naht, kannst Du ab sofort direkt einen Antrag über unser Portal stellen, auch, wenn Deine Organisation nicht der Freien Wohlfahrtspflege angehört!
Welche Fördersumme können wir für das Projekt beantragen?
Wir tragen bis zu 100% der Kosten. Die Fördersumme beträgt grundsätzlich mindestens 2.000 € und maximal 20.000 € je Projekt. Mehrere Einzelprojekte können in einem Antrag zusammengefasst werden, um die Mindestausgaben von 2.000 € zu erreichen. Wenn Du eine richtig tolle Idee hast, die noch teurer ist, kannst Du jedoch trotzdem einen Antrag stellen. In diesem Fall prüfen wir Deine Projektidee intensiver und benötigen weitere Informationen.
Wer trägt die Kosten, die für die Projektpartner*in entstehen?
Sollten Kosten für die Übernahme der Projektpartnerschaft entstehen (z.B. Personalkosten durch den Abstimmungsbedarf oder die Weiterleitung des Geldes) könnt Ihr diese in einem angemessenen Rahmen bei den Projektkosten angeben. Diese dürfen maximal 5 % der Antragssumme betragen zuzüglich eines Sockelbetrages von 250 Euro. Für eine mögliche Prüfung ist der Verwaltungsaufwand zu dokumentieren. Unser Merkblatt zu den zuwendungsfähigen Ausgaben dient Dir alsHilfestellung.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Das Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen müssen spätestens am 30. Juni 2024 bei uns vorliegen.
Reicht es aus, wenn ich bis zum Stichtag 30. Juni 2024 meinen Antrag über das Portal eingereicht habe?
Am Stichtag müssen alle notwendigen Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, also auch die Anlagen, die im Rahmen des Antrages an uns gesendet werden müssen.
Werden die Gelder im Windhundverfahren bewilligt?
Grundsätzlich werden die Gelder im Windhundverfahren bewilligt. Die Anträge werden jedoch in drei Kategorien eingestuft: "besonders förderwürdig", "förderwürdig" und "nicht förderwürdig". Besonders förderwürdige Anträge werden wöchentlich entschieden, förderwürdige Anträge alle vier Wochen.
Welche Informationen oder Dokumente werden benötigt?
Ihr müsst uns einige Fragen beantworten, diese haben wir Euch hier zusammengefasst. Außerdem benötigen wir einige Unterlagen:
- Kopie des aktuellen Registerauszuges (Vereinsregister, Handelsregister) oder vergleichbarer Nachweis über die rechtlich Vertretenden bei kirchlichen Organisationen
- Kopie der aktuellen Satzung / des Gesellschaftsvertrages bzw. Kirchenordnung / Statuten
- Kopie des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides (entfällt für kirchliche Organisationen)
- Kostenkalkulation (Vorlage)
Das klingt jetzt alles ein bisschen formal, aber die Erwachsenen wissen, was gemeint ist.
Muss das Projekt bei der Antragsstellung schon bis ins Detail geplant sein?
Nein, bei der Antragsstellung ist es nicht erforderlich, dass das Projekt bis ins kleinste Detail geplant ist. Es ist jedoch wichtig, eine Vorstellung von den anfallenden Kosten und den benötigten Mitteln zu haben. Diese müssen in der Kostenkalkulation aufgeschlüsselt werden und nachvollziehbar mit der Projektbeschreibung zusammenpassen. Nutze dafür am besten unser Kostenformular im Dokumentencenter
Darf ich mehrere Anträge einreichen? Wie viele Anträge können pro Verband / pro Projektpartner gestellt werden?
Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl von Anträgen pro Verband / Projektpartner. Allerdings hat die Sozialstiftung NRW das Ziel, möglichst vielen Trägern verteilt in ganz NRW Mittel zukommen zu lassen.
Ich habe mehrere Projektideen. Muss ich für jede einen separaten Antrag stellen?
Nein, Du kannst thematisch zu einander passende Projektideen bündeln und in einem Antrag einreichen. Beachte, dass die beantragte Fördersumme auch bei gebündelten Projektanträgen zwischen 2.000€ und 20.000€ liegen muss.
Kann ich sicher sein, dass unser Projekt gefördert wird?
Wir verstehen, wie wichtig die Unterstützung für Euer Vorhaben ist. Deshalb schauen wir uns jede Projektidee genau an – nicht um es Euch schwer zu machen, sondern um sicherzustellen, dass jede Unterstützung auch wirklich dort ankommt, wo sie am meisten bewirken kann.
Die Entscheidung, ob wir Deine Projektidee fördern oder nicht, wird durch ein Gremium getroffen, welches sich wöchentlich trifft. Die vom Entscheidungsgremium vorgenommene Bewertung Deines Antrags führt zu unterschiedlichen Abläufen: Wenn Dein Antrag als besonders förderwürdig anerkannt wird, erfolgt die Zustimmung sofort während der Sitzung. Wird Dein Antrag als förderwürdig eingestuft, erfolgt die Zustimmung im Rahmen einer Sitzung, die alle vier Wochen stattfindet. Über das Ergebnis informieren wir Dich per E-Mail.
Ist eine Co-Finanzierung des Projekts mit anderen Fördermitteln möglich?
Ja, eine Co-Finanzierung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Diese werden jedoch angerechnet.
Kann ich sofort loslegen?
Du kann ab dem 01. April damit beginnen Angebote einzuholen, Details zum Projekt zu planen oder auch schon mit am Projekt beteiligten Personen zu sprechen etc. Bitte bedenke, dass Du auf eigenes Risiko handelst, wenn Du finanzielle Verpflichtungen eingehst, Dir aber noch keine Zusage über die Förderung von uns vorliegt.
Darf ich ein Antrag für ein bereits geplantes Projekt einreichen?
Vielleicht hast Du schon lange eine Projektidee, Dir fehlte jedoch immer der Anstoß diese auch umzusetzen. Das ist im Rahmen des Förderprogramms völlig unproblematisch. Wenn Du jedoch bereits Verpflichtungen vor dem 01.April 2024 eingegangen bist (z.B. einen Vertrag mit einem Busunternehmen geschlossen hast), dann können wir Deine Projektidee nicht fördern. Wir weisen Dich in unserem Antragsformular darauf auch nochmal hin. Wenn Du bereits eine Verpflichtung für das Projekt vor dem 01.April 2024 eingegangen bist und Du aus Versehen trotzdem eine Förderung von uns erhältst, so musst Du diese an uns zurückzahlen.
Gibt es bei den Aktivitäten eine Mindestanzahl für Teilnehmer*innen?
Nein, eine Mindestanzahl der Teilnehmer*innen gibt es nicht.
Durchführung des Projektes
Was muss ich bei der Durchführung des Projektes beachten?
Bevor Du mit der Umsetzung des Projektes loslegst, solltest Du dich unbedingt mit unseren Vorgaben, was Du uns nach Projektende nachweisen musst, beschäftigen. Zum Beispiel musst Du uns am Ende mit Hilfe eines Stundenzettels nachweisen, welche Personen wann für das Projekt gearbeitet haben. Das kannst Du nur, wenn Du mit Beginn des Projektes Stundenzettel geführt hast.
Wann bekommen wir das Geld für unser Projekt?
Die von uns ausgezahlten Gelder müssen innerhalb von 5 Monaten von Dir im Rahmen des Projektes eingesetzt werden. Aus diesem Grund kannst Du im Antrag angeben, wann wir Dir das Geld überweisen sollen. Beachte, dass wir das Geld nur als Gesamtsumme auszahlen, nicht in Teilbeträgen. Das Geld überweisen wir Dir auf das im Antrag angegebene Konto.
An wen wird das Geld im Falle einer Projektpartnerschaft ausgezahlt?
Das Geld wird dem Träger der Freien Wohlfahrtspflege ausgezahlt. Dieser muss das Geld dann an die projektdurchführende Organisation weiterleiten. Da der Träger uns später die Verwendung des Geldes nachweisen muss, bietet es sich an, dass zwischen beiden Organisationen ein Vertrag geschlossen wird.
Gibt es Regeln, die wir beachten müssen, bevor wir das Geld ausgeben?
Ja. Solltet Ihr etwas einkaufen oder jemanden beauftragen, müsst Ihr schauen, ob diese Person Euch ein faires Angebot macht. Wie genau das funktioniert und was Ihr beachten müsst, haben wir Euch zusammengefasst und im Dokumentencenter hinterlegt. Ganz wichtig: Speichert Eure Vergleiche gut ab, wir müssen diese zur Sicherheit überprüfen.
Können wir auch Personalkosten von Festangestellten Mitarbeitenden abrechnen?
Ja, nutze hierfür unseren Musterstundenzettel .
Was ist, wenn unser Projekt teurer wird als ursprünglich geplant?
Leider ist es nicht möglich, die Fördersumme nach der Bestätigung zu erhöhen. Versuche daher von Anfang an realistisch zu planen (z.B. durch eine kurze Internetrecherche).
Dürfen wir das Geld auch für andere Projekte einsetzen?
Nein. Uns ist wichtig, dass das Geld auf jeden Fall Kindern und Jugendlichen in NRW zu Gute kommt. Daher wollen wir wissen, wofür das Geld genau verwendet wird und schließen dazu einen Vertrag, der den Zweck ganz genau beschreibt. Das Geld darf daher nur für das im Antrag beschriebene Projekt verwendet werden. Das gibt uns allen Sicherheit.
Ist es egal, wann wir das Geld ausgeben?
Das Geld muss spätestens 5 Monate, nachdem wir es Euch überweisen haben, ausgeben werden. Wenn ihr euch das Geld aber zum 1. Juli oder später ausbezahlen lasst, habt ihr kürzer Zeit dafür. Allerspätestens am 31.12.2024 muss das Geld nämlich ausgegeben sein. Solltet Ihr länger auf eine Rechnung warten, gebt uns Bescheid.
Wird über unser Projekt im Radio berichtet?
Bei Eurer Bewerbung um eine Förderung könnt Ihr optional bestätigen, dass wir im Radio über Euer Projekt berichten dürfen. Leider werden wir es nicht schaffen, über alle Projekte zu berichten, sonst würde im Radio ja gar keine Musik mehr gespielt werden können. Seid nicht traurig, wenn über Euch nicht berichtet wird, das hat ganz bestimmt nichts mit Eurer tollen Idee zu tun! Kleiner Tipp: Ruft doch bei Eurer Lokalzeitung an, die berichten sicher gerne über Euer Projekt! Und auch wir freuen uns , wenn Ihr uns später ein paar Fotos schickt. Dies geht ganz einfach über unser Portal, denn Ihr müsst uns eh einige Informationen zusenden.
Was muss ich beachten, wenn ich über unser Projekt berichte (z.B. auf der Website)?
Du bist verpflichtet, bei jeder Form der Darstellung des Projektes und bei allen Publikationen (Website, Pressemitteilungen, Präsentationen etc.) auf die Förderung durch die Sozialstiftung NRW hinzuweisen: Dies kannst Du so formulieren: „Gefördert durch die SozialstiftungNRW“ oder „Mit finanzieller Unterstützung der SozialstiftungNRW“.
Dazu kannst Du auch das Logo der Sozialstiftung NRW verwenden, dieses findest Du auf deren Website.
Abschluss des Projektes
Was ist nach dem Projektende zu tun?
Wir möchten wissen, was Ihr Tolles auf die Beine gestellt habt! Nach dem Abschluss des Projektes müsst Ihr daher einige Informationen an uns senden. Was genau dazugehört, haben wir aufgelistet. Dazu könnt Ihr wieder unser Portal nutzen.
Unser Projekt war günstiger als gedacht. Müssen wir das übrige Geld zurückzahlen?
Ja, das Geld dürft Ihr leider nicht behalten. Falls wir Euch mehr Geld ausgezahlt haben als das Projekt gekostet hat, müsst Ihr uns dieses zurücküberweisen:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 24 3702 0500 0020 1701 71
BIC: BFSWDE33XXX
Wichtig: Gib bei der Rücküberweisung unbedingt Deine Antragsnummer im Verwendungszweck an, damit wir die Rückzahlung korrekt zuordnen können.
Können Sachausgaben z.B. Raummieten durch Mietverträge nachgewiesen werden?
Ja, können sie. Es muss aber angegeben werden, in welchem zeitlichen Umfang die Räumlichkeiten genutzt werden und wie viel Quadratmeter diese haben. Ebenso muss auf das Verhältnis von Kosten und Nutzen geachtet werden. Die Mietausgaben können auf dieser Basis auch nur anteilig berücksichtigt werden. (Beispiel: Monatsmiete 2.000 Euro bei 100 m² gemietete Fläche. Nutzung von 50m² für das Projekt für 10 Tage im Juni, dann können 500 Euro berücksichtigt werden )
Müssen wir die Rechnungen und Quittungen an Euch senden oder dürfen wir diese wegschmeißen?
Beides ist falsch. Wir bitten Euch, die Rechnungen einzuscannen und uns über das Portal zuzusenden, wenn Ihr den Verwendungsnachweis einreicht. Die Originale dürft Ihr auf keinen Fall wegschmeißen, bewahrt diese stattdessen entsprechend unserer Hinweise sicher in einem Ordner auf. Eventuell fragen wir oder andere Euch nochmal danach.
Was machen wir mit den Angeboten, die wir angefragt haben?
Bewahrt diese bitte auf. Am besten sortiert ihr sie ebenfalls in den Ordner, in denen Ihr die Rechnungen aufbewahrt.
Gilt eine Zweckbindung für Anschaffungen?
Ja, für Anschaffungen, die teurer als 800,00€ netto sind, gilt eine Zweckbindung von 5 Jahren.